& Bauen Seite 13 Anzeigensonderseite h en Wo n Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 3. Quartal 2025 um durchschnittlich 3,3 % gegenüber dem 3. Quartal 2024 gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stiegen die Wohnimmobilienpreise damit zum vierten Mal in Folge gegenüber dem jeweiligen Vorjahresquartal. Gegenüber dem Vorquartal erhöhten sich die Preise um 1, 0%. Im 3. Quartal 2025 kosteten Wohnimmobilien in allen Regionen Deutschlands im Durchschnitt mehr als im Vorjahresquartal. Gegenüber de m 2. Quartal 2025 sind die Preise für Wohnimmobilien ebenfalls in den meisten Regionen gestiegen. Ein- und Zweifamilienhäuser verteuerten sich im Durchschnitt gegenüber dem Vorjahresquartal am stärksten in städtischen Kreisen (+3,6 %) und kreisfreien Großstädten (+3,5 %). Auch in dünn besiedelten ländlichen Kreisen stiegen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser um 3,2 %. Für Eigentumswohnungen zahlten Käuferinnen und Käufer in städtischen Kreisen 4,7 % und in kreisfreien Großstädten 5,0 % mehr als im 3. Quartal 2024. In dünn besiedelten ländlichen Kreisen kosteten Eigentumswohnungen im Schnitt 2,6 % mehr, während der Preisanstieg in dicht besiedelten ländlichen Kreisen für Eigentumswohnungen bei 5,5 % lag (+1,1 % für Ein- und Zweifamilienhäuser). In den sieben größten Städten Deutschlands (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) stiegen die Preise für Ein - un d Zweifamilienhäuser um 2,7 % und für Eigentumswohnungen um 2,8 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Gegenüber dem Vorquartal war der Preisanstieg für Ein- und Zweifamilienhäuser mit +1,0 % in kreisfreien Großstädten am höchsten. Die Preise für Eigentumswohnungen verteuerten sich mit durchschnittlich +3,1 % am stärksten in dicht besiedelten ländlichen Kreisen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in dicht besiedelten ländlichen Kreisen (-0,5 %) und für Eigentumswohnungen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen (-0,9 %) wurden dagegen Preisrückgänge gegenüber dem Vorquartal beobachtet. Häuserpreisindex steigt weiterhin Preisanstiege gegenüber dem Vorjahresquartal in allen Regionen (ots) Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat nach monatelangem Widerstand der Montage eines Balkonkraftwerks gerichtlich zugestimmt. Ein Mieter aus Aachen hatte sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung. Vonovia hat auf die Klage des Mieters hin vor Gericht nun vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten von Vonovia erledigt hat. Die DUH fordert Vonovia auf, ihre Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken nun schnellstmöglich zu überarbeiten und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Der Rückzug von Vonovia bestätigt, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg. Balkonkraftwerke sind sicher, rechtlich privilegiert und politisch ausdrücklich gewollt. Wir fordern alle großen Vermieter auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und ihre internen Vorgaben an Recht und Realität anzupassen. Wir erwarten klare und verhältnismäßige Regelungen, die Mieterinnen und Mietern den unkomplizierten Zugang zu Balkonkraftwerken ermöglichen - alles andere ist Schikane. Wir werden auch zukünftig Mieterinnen und Mieter unterstützen, die sich mi t einem Balkonkraftwerk an der Energiewende beteiligen wollen und von großen Wohnungsunternehmen daran gehindert werden.“ Gestützt wird die Forderung der DUH durch ein Urteil von Anfang Dezember: Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft versuchte, einen Mieter zum Rückbau seines Balkonkraftwerks zu zwingen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek stellte klar, dass der Vermieter dies nicht verlangen könne und stärkt damit Mieterrechte auf die Installation von Balkonkraftwerken. Pauschale Bedenken des Vermieters, wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen, sind demnach keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung. Besonders erfreulich ist dabei, dass mit diesem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose („Schuko“) gerichtlich erlaubt wurde . Dirk Legler, Rechtsanwalt und Partner bei Rechtsanwälte Günther: „Das Urteil aus Hamburg und die Einigung in Aachen bestätigen, dass Vermieter keine willkürlichen Hürden errichten dürfen, um die Energiewende zu blockieren. Mieter und Mieterinnen haben das Recht, sich unkompliziert an der Energiewende zu beteiligen und ihre Stromversorgung nachhaltig zu gestalten. Absurd hohe Anforderungen wie die von Vonovia gehen an der Realität vorbei und zeugen von einer Verhinderungstaktik.“ Vonovia erlaubt Balkonkraftwerk nach Rechtsverfahren Signalwirkung für Mieter (spp-o) Die Heizkosten in Deutschland steigen – und werden weiter steigen. Neben höheren Energiepreisen verteuern staatliche Auflagen und CO2Abgaben das Heizen mit Öl und Gas. Die Bundesregierung hat den CO2-Preis für eine Tonne Emissionen angehoben: von 25 Euro im Jahr 2021 über 55 Euro im Jahr 2025 bis zu 65 Euro im kommenden Jahr. Für Haushalte mit Öl- oder Gasheizung bedeutet das Mehrkosten. Ab 2028 soll ein europäisches Emissionshandelssystem den nationalen CO2-Preis ablösen. Vieles spricht dafür, dass fossiles Heizen weiter teurer wird. Eine moderne Heizungsanlage kann den Verbrauch um bis zu 25 Prozent senken, eine gute Dämmung sogar um bis zu 35 Prozent . Wer rechtzeitig plant, kann Investitionen gezielt vorbereiten. Ab Mitte 2026 dürfen Heizungen, die ausschließlich mit Öl oder Gas betrieben werden, in Bestandsgebäuden nicht mehr neu eingebaut werden. Wird die komplette Dachhaut erneuert, muss künftig zusätzlich eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage installiert werden. Mindestens 30 Prozent de r Dachfläche müssen genutzt werden. Parallel will der Staat Förderprogramme ausweiten und den Zugang über ein zentrales OnlinePortal erleichtern. Eine Energieberatung hilft, den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln und Einsparpotenziale zu erkennen. Empfehlenswert ist ein individueller Sanierungsfahrplan. Fördermittel von BAFA und KfW können die finanzielle Belastung senken. Ein zinsgünstiges Modernisierungsdarlehen bietet Sicherheit und Flexibilität. Orientierung bietet der LBS-Modernisierungskostenrechner, mit dem sich Varianten und Budgets vergleichen lassen. Preisspirale beim Heizen Jetzt handeln, bevor es viel zu teuer wird Stolze Gartenbau • • Gartengestaltung Objektpflege Gewachsenes erhalten, Neues gestalten. KNO WHOW Über 40 Jahre immer auf dem neusten Stand und mit der besten Beratung und Betreuung für unsere Kunden im Geschäft und vor Ort. Wir sind unter der Tel. 0541 24236für Sie erreichbar. Mehr über uns: YouTube Channel www.youtube.com/ @TonArt-Studio Hannoversche Str . 99 49084 Osnabrück Tel.: (0541) 24 236 Fax: (0541) 25 87 79 www.tonartstudio.de HiFi-HighEnd Heimkino TV-Geräte Konferenzraumtechnik Multiroom Installation Meisterwerkstatt • • • • • • • Öffnungszeiten: Montag, Dienstag &Freitag 10.00 bis 18.30 Uhr Mittwoch & Donnerstag 15.00 bis 18.30 Uhr Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr Neben diverser Unterhaltungselektronik bieten wir Ihnen Reparaturen in unserer Meisterwerkstatt an. Ein Abholservice und kostenlose Leihgeräte sind nach Wunsch ebenfalls in unserem Reparaturservice enthalten. TAN - & H IZUNG K E SNL GENDE NTA E A A MO G Ze tifizie ter Fach etr b! r r b ie Wir entsorgen und demontieren auch für PRIVAT Haushalte Fragen Sie uns gerne an: Metallotec GmbH, Osnabrück Telefon: 0541 4042901 info@metallotec.de Mehr zum Thema im Online-Archiv unter www.dereulenspiegel.de
RkJQdWJsaXNoZXIy MjU4